Auf Vorhalt, dass sie angegeben habe ihr Freund sei vermögend, sie aber ein Darlehen der C.________ AG erhalten habe und dieses Geld ihm geschickt habe, führte die Beschuldigte aus, dass dies nicht zusammenpasse. Das Geld für das Traveldocument müsse von einer Drittperson und nicht von der Familie bezahlt werden. Es sei nicht möglich gewesen, dass ihr Freund ihr das Geld vorab zusende, da er nur mit Bargeld ausreise und auch nach Palästina könne er es nicht überweisen (pag. 218 Rz. 222 ff.). Die beiden Fahrzeuge (Anm: Mercedes SLK 250 schwarz und Mercedes Kombi, beide auf die Beschuldigte zugelassen) habe ihr Freund bezahlt.