Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 14.09.2016 führte die Beschuldigte aus, das im Tresor vorhandene Bargeld von CHF 392‘000.00 gehöre – mit Ausnahme der CHF 2‘000.00 – K.________ (pag. 214 Rz. 19 ff.). Weiter führte sie aus, es gäbe Unterlagen von Transaktionen, welche sie zu ihrem Freund getätigt habe damit er ein Schengenvisum inkl. eines Traveldocuments habe beantragen können. Es handle sich um einen sehr hohen Betrag, vermutlich zwischen CHF 40‘000.00 und CHF 50‘000.00 (pag. 215 Rz. 60 ff.). Auf Vorhalt, dass sie angegeben habe ihr Freund sei vermögend, sie aber ein Darlehen der C.____