Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 18.04.2017 wurden der Beschuldigten die Überwachungsaufnahmen vom 02.08.2016 vorgespielt, woraufhin die Beschuldigte die Aussage verweigerte (pag. 564 Rz. 109 ff.). Auch anlässlich der Parteieinvernahme in der Hauptverhandlung vom 30.07.2019 bestritt die Beschuldigte die Vorwürfe in Bezug auf die Bargeldbezüge weiterhin (pag. 1942 Rz. 27 ff.).