1040 ff.); um Belege zum Kauf einer Rolex (pag. 1108 ff.); um Belege zum Kauf eines Mercedes Kombi (pag. 1278 ff.) sowie um eine Auflistung «Transfers K.________» welche anlässlich der Hausdurchsuchung bei der Beschuldigten gefunden wurde (pag. 1057). Auf den Inhalt der einzelnen bedeutenden Beweismittel wird direkt im Rahmen der Beweiswürdigung eingegangen. 11.2 Subjektive Beweismittel 11.2.1 Übersicht Als subjektive Beweismittel liegen Aussagen von beteiligten Personen vor. Zu würdigen sind insbesondere die Aussagen der Beschuldigten. Diese wurde im gesamten Verfahren insgesamt zehn Mal befragt (pag.