11. Beweismittel 11.1 Objektive Beweismittel Als objektive Beweismittel liegen zahlreiche Unterlagen und Überwachungsaufnahmen vor. Dabei handelt es sich um Faxmitteilungen betreffend Geldbestellungen (vgl. nicht paginierte Akten, Unterlagen C.________, grauer Ordner Teil 1/2, Lasche 2); um die Originalbezugsbelege der F.________(Bank) (vgl. nicht paginierte Akten, Unterlagen C.________, grauer Ordner Teil 1/2, Lasche 3); um Kopien von Bezugsbelegen der F.________(Bank), welche bei der Beschuldigten zu Hause gefunden wurden («Unterlagen F.________(Bank)», Ass-Nr. 004), um Überwachungsaufnahmen in der Filiale Q.