10. Bestrittener Sachverhalt Die Beschuldigte räumte in der Berufungsverhandlung schliesslich bezüglich aller in der Anklageschrift aufgelisteten Bargeldbezüge ab dem Konto der Privatklägerin bei der F.________(Bank) ein, dass sie sie getätigt habe, sofern sie für den Empfang quittiert habe. Sie bestritt jedoch weiterhin, dass sie das Geld veruntreut hätte. Sie sagte aus, sie habe das Geld in der Filiale abgegeben (pag. 2127 Z. 19 ff.). Ebenso bestreitet sie, nachträgliche Ergänzungen und Änderungen im Kassabuch vorgenommen und Unterschriften von Filialmitarbeiterinnen auf den Auszahlungsbelegen gefälscht zu haben.