Die Kassabücher der Filiale Q.________ wurden in der Filiale geführt und gelangten jeweils einen halben Monat später in die Administration der Privatklägerin. Am Schluss, wenn alles verbucht und die Belege kontrolliert waren, landete es auf dem Schreibtisch der Beschuldigten. Ihre Aufgabe bestand darin, zu kontrollieren, ob die 14 Einnahmen korrekt waren und ob die Ausgaben auf den korrekten Konten verbucht wurden (vgl. auch pag. 239 Z. 138).