geschäft der Privatklägerin beim Q.________ in H.________, manchmal auch in einer anderen Filiale in H.________, abzuliefern. Das Bargeld wurde für Provisionszahlungen an Tourenguides benötigt. Üblicherweise wurde das Bargeld in der Filiale Q.________ einer verantwortlichen Person übergeben, die den Empfang auf dem Auszahlungsbeleg der F.________(Bank) quittierte. Während der Eingang des Bargeldes im Kassabuch der Filiale eingetragen und eine Kopie des unterschriebenen Auszahlungsbelegs in der Filiale aufbewahrt wurde, wurde das Original des Auszahlungsbelegs in den Räumlichkeiten der Privatklägerin an der N.________ (Adresse) in H.________ aufbewahrt. Die Kassabücher der Filiale Q.__