Unbestritten ist, dass K.________ von der Beschuldigten immer wieder Geld verlangte mit verschiedenen Begründungen. So erzählte er ihr zum Beispiel, sein Konto sei vom israelischen Staat gesperrt worden, er erhalte keine Kreditkarte oder es müsse für ein Reisedokument eine Kaution durch eine Drittperson bezahlt werden (z.B. pag. 225, pag. 218 Z. 226 ff., pag. 237 Z. 41 f.). Die Beschuldigte nimmt mittlerweile an, dass sie von K.________ getäuscht wurde (pag. 1945 Z. 1 ff., pag. 2125 Z. 9 ff.). Ebenfalls in diesem Zeitraum erteilte die Beschuldigte per E-Banking verschiedene Aufträge, mit denen sie von Konten der Privatklägerin, der E.________ AG und der G._____