F.________(Bank) 80’000.--„ ein - sie fügte beim 13.05.2016 bei der Rubrik „Barbezug F.________(Bank)" unter dem Betrag von CHF 160’000.00 den Betrag von CHF 80’000.00 ein - sie fügte beim 20.05.2016 zuunterst auf der Seite den Eintrag „Bezug F.________(Bank) 100’000.00„ ein - sie fügte beim 25.05.2016 zuoberst auf der Seite den Eintrag „Barbezug F.________(Bank) 100’000.--„ ein Durch diese Vorgehensweise verfälschte sie die Buchhaltung der Verkaufsfiliale Q.__