Die auf diese Weise bei der F.________(Bank) bezogenen Gelder lieferte sie jedoch nicht wie gemäss den im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gemachten Vorgaben bei der Verkaufsfiliale ab, sondern nahm diese an sich. Sie verwendete sie in der Folge unrechtmässig für private Zwecke, wie zum Beispiel zur Bezahlung von Ferienreisen, Hotelübernachtungen, zum Erwerb von Fahrzeugen, Kleidern, Uhren etc. für sich und ihren Freund K.________. Zudem schaffte sie Bargeld von mehreren CHF 100’000.00 nach Israel, um es K.________ zu übergeben. Sie übergab ihm ebenfalls Bargeldbeträge von mehreren CHF 100’000.00 in der Schweiz. A.________ hatte K.___