7. Vorbemerkungen Zu prüfen bleiben die Anklagevorwürfe der Veruntreuung und der Urkundenfälschung gemäss Ziffer 1.1. und Ziffer 2 der Anklageschrift. Da die beiden Anklagepunkte sachverhaltsmässig eng zusammenhängen, wird die Sachverhaltsprüfung 10 und Beweiswürdigung gemeinsam vorgenommen. Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 2011 ff., S. 5 ff. der Urteilsbegründung).