2. Die Ersatzforderung von CHF 42’899.65 (zusammengesetzt aus dem Guthaben von ca. CHF 40'899.65 auf dem Privatkonto J.________(Bank), IBAN .________ (Rubrik Liegenschaft), lautend auf A.________ sowie einem beschlagnahmten Bargeldbetrag von CHF 2’000.00) sei der geschädigten Firma C.________ AG zuzusprechen (Art. 73 Abs. 1 lit. c StGB). 3. Das Etui Luis Vuitton (leer) sei einzuziehen und zu verwerten; der Verwertungserlös sei nach Abzug des Verwertungsaufwandes der geschädigten Firma C.________ AG zuzusprechen. 4. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).