zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 279 Tagen sowie einer angemessenen Dauer für die angeordnete Ersatzmassnahme der Schriftensperre im Umfang von 6 Monaten; unter Auferlegung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten an A.________. der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben bei Anordnung einer Probezeit von 2 Jahren. III. Die Zivilklage der C.________ AG sei soweit CHF 335'800.65 und EUR 3'960.00 übersteigend unter Kosten- und Entschädigungsfolge abzuweisen.