Sie beschränkte die Berufung auf die Schuldsprüche der mehrfachen Veruntreuung im Deliktsbetrag von CHF 3'810'000.00 (Ziffer 1.1 der Anklageschrift vom 20. Dezember 2018), der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Geldwäscherei. Weiter focht sie die Strafzumessung, die Verurteilungen zur Bezahlung einer Ersatzforderung und der Verfahrenskosten, die Rück- zahlungs- und Nachzahlungspflicht betreffend die amtliche Verteidigung, die Verurteilung im Zivilpunkt sowie einen Teil der weiteren Verfügungen an (pag. 2064 ff.).