2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 5. August 2019 fristgerecht die Berufung an (pag. 1995). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung (pag. 2007 ff.) mit Verfügung vom 20. September 2019 (pag. 2053 f.) erklärte die Beschuldigte am 14. Oktober 2019 fristund formgerecht die Berufung. Sie beschränkte die Berufung auf die Schuldsprüche der mehrfachen Veruntreuung im Deliktsbetrag von CHF 3'810'000.00 (Ziffer 1.1 der Anklageschrift vom 20. Dezember 2018), der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Geldwäscherei.