Im Zivilpunkt wurde die Beschuldigte zur Bezahlung von CHF 3'597'197.29 Schadenersatz zuzüglich Zins von 5 % seit dem 14. September 2016 sowie zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 24'875.55 an die Privatklägerin verurteilt. Weiter wurde verfügt, dass der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 390'000.00 der geschädigten Privatklägerin ausgehändigt wird und diverse Vermögenswerte eingezogen und der Privatklägerin zugesprochen werden. Die Ersatzforderung von CHF 42'899.65 wurde ebenfalls der Privatklägerin zugesprochen.