Es verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft. Weiter verurteilte es die Beschuldigte zur Bezahlung einer Ersatzforderung von CHF 42'899.65 und der Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 42'824.05, und setzte die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin der Beschuldigten fest. Im Zivilpunkt wurde die Beschuldigte zur Bezahlung von CHF 3'597'197.29 Schadenersatz zuzüglich Zins von 5 % seit dem 14. September 2016 sowie zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 24'875.55 an die Privatklägerin verurteilt.