1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 31. Juli 2019 erklärte das Regionalgericht Oberland als Kollegialgericht (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) schuldig der mehrfach begangenen Veruntreuung im Deliktsbetrag von insgesamt CHF 4'150'156.65 zum Nachteil der C.________ AG (nachfolgend: Privatklägerin), der E.________ AG und der G.________ AG, der mehrfach begangenen Urkundenfälschung sowie der mehrfach begangenen Geldwäscherei. Es verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft.