Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 17. März 2021 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 2. Juli 2021) Die Präsidentin i.V.: Der Gerichtsschreiber: Engel [Rechtsmittelbelehrung auf nachfolgender Seite]