b PKV, weshalb die eingereichte Honorarnote deutlich übersetzt scheint. Sowohl der gebotene Zeitaufwand als auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses waren jeweils nur durchschnittlich. Der Aktenumfang von zwei Bundesordnern und einer Mappe war überschaubar. Die vorinstanzlich ausgefällte Strafe von 180 Strafeinheiten war ferner nur von mittlerer Bedeutung, zumal A.________ der bedingte Vollzug gewährt wurde. Rechtsanwalt B.________ konnte sich schliesslich im oberinstanzlichen Verfahren ganz wesentlich auf seine Vorbereitung im Beschwerde- und erstinstanzlichen Verfahren stützen und be-