17. Konkretes Strafmass Im Ergebnis ist der Beschuldigte somit zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu verurteilen, wobei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusitzen ist. Seit dem erstinstanzlichen Urteil haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten geändert: Während die Vorinstanz noch von einem Einkommen von nicht ganz CHF 5'000.00 bzw. CHF 4'800.00–4'900.00 ausging (pag. 770 f.), gab der Beschuldigte gegenüber der Kammer an, sein Einkommen liege bei CHF 5'000.00 netto, wobei er noch einen 13. Monatslohn habe. Auch seine Frau verdiene noch. Sie arbeite Teilzeit und betreue Kinder.