13. Grundlagen der Strafzumessung Für die Grundlagen der Strafzumessung kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 765). Der Strafrahmen beim gewerbsmässigen Diebstahl reicht von 90 Tagessätzen Geldstrafe am unteren bis 10 Jahren Freiheitsstrafe am oberen Rand (Art. 139 Ziff. 2 aStGB).