Zudem musste der Beschuldigte das Geld auch vor seiner Frau verstecken. Der Beschuldigte arbeitet bereits seit 1995 bei der C.________ AG. Er ist «Allrounder», d.h. er macht Bestellungen, das Lager und Lieferungen (pag. 855 Z. 14 ff.). Er verdiente im Tatzeitpunkt zwischen CHF 4‘800.00 und 4‘900.00. Seine Ehefrau verdiente ein geringes Nebeneinkommen von CHF 1‘000.00–1‘500.00. Mit den zwei Kindern und der Eigentumswohnung waren kaum grosse finanzielle Sprünge möglich (pag. 3; zu den aktuellen Verhältnissen siehe E. 17 hiernach). So erstaunt nicht, dass er mit seiner finanziellen Situation eher unzufrieden schien.