Der Beschuldigte wusste, dass die Diebstähle aufgeflogen waren und dass er in Zukunft nicht mehr unbemerkt und regelmässig kleinere Summen Geld wird entwenden können. Zudem dürfte er Selbstvertrauen gefasst haben, nachdem er im März 2017 in G.________ CHF 3'500.00 entwenden konnte und nicht zur Rede gestellt wurde. Dass anlässlich der Hausdurchsuchung kein Geld beim Beschuldigten sichergestellt werden konnte, spricht nicht gegen seine Täterschaft. Es dürfte nicht allzu schwierig sein, ein paar tausend Franken Bargeld verschwinden zu lassen. Zudem musste der Beschuldigte das Geld auch vor seiner Frau verstecken.