20 vor Ort gesehen haben könnten. Denn der Computer wurde gemäss polizeilicher Feststellung nachweislich bereits um 17:26 Uhr heruntergefahren und ein zusätzliches Ausstecken macht keinen Sinn, zumal der Computer gemäss Polizei am nächsten Morgen am Netz war (pag. 299 Z. 282). Ohnehin ist es ein eigenartiger Zufall, dass er genau an jenem Abend nochmals ausserplanmässig ins Geschäft geht, an dem ein Diebstahl passiert.