Auf Vorhalt der Videoaufnahme gab der Beschuldigte an, dass er am 21. Juli 2017 noch kurz in der Firma gewesen sei; er habe noch seine Sonnenbrille geholt und den Computer ausgeschalten (pag. 278 Z. 175 ff.). Nach Auffassung der Kammer wollte der Beschuldigte damit potentiellen Zeugen zuvorkommen, die ihn allenfalls