642 Z. 31 ff.). Zudem trage die Person im Video spezielle Hosen – eine Jeans, aber keine normale, sondern solche mit Hosenknöpfen –, die auch der Beschuldigte oft getragen habe (pag. 229 Z. 240 ff.). Schliesslich ist die aussergewöhnliche Armhaltung der unbekannten Täterschaft (rechter Arm leicht steif angewinkelt), die auch der Beschuldigte in den Videos vom 6. Mai 2017 und 2. Juni 2017 aufweist, zwar nicht derart prominent, wie von der Vorinstanz mehrfach betont (pag. 714; pag. 724; pag. 738), jedoch durchaus erkennbar. Auf Vorhalt der Videoaufnahme gab der Beschuldigte an, dass er am 21. Juli 2017 noch kurz in der Firma gewesen sei;