Es passt daher in die Chronologie der Ereignisse, dass er auf der fraglichen Aufnahme den Raum nach einer allfälligen Überwachungskamera absucht, zumal seine Augen genau dorthin wandern, wo eine solche zu vermuten wäre. Die dritte Aufnahme datiert schliesslich vom 2. Juni 2017. Auf dieser ist zu sehen, wie sich der Beschuldigte um 06:44 Uhr morgens im Büro befindet, zuerst kurz an einem Schubladenstock rechts vom Schrank herumhantiert, danach zum Schrank selber geht und die linke Schranktüre öffnet, hinter welcher sich das Geldversteck befindet. Es ist nicht zu sehen, dass er im Schrank irgendetwas gesucht hätte, insbesondere keine Kugelschreiber (pag. 637 Z. 5 f.), Filzstifte (pag.