19 lung am Rumdenken ist (vgl. pag. 276 Z. 101 ff.; pag. 857 Z. 13 ff.), sondern gezielt die Umgebung und insbesondere auch die Wand absucht. Da die Belegschaft beim alten Geldversteck die Überwachungskamera entdeckt hatte (pag. 218 Z. 91 f.), musste der Beschuldigte auch beim neuen Geldversteck davon ausgehen, dass dort eine installiert war. Es passt daher in die Chronologie der Ereignisse, dass er auf der fraglichen Aufnahme den Raum nach einer allfälligen Überwachungskamera absucht, zumal seine Augen genau dorthin wandern, wo eine solche zu vermuten wäre.