Noch belastender für den Beschuldigten ist jedoch die zweite Aufnahme der Überwachungskamera vom 9. Mai 2017. Auf dieser ist zu sehen, wie er – wieder zu einer Randzeit, um 12:13 Uhr über den Mittag – das Büro betritt, danach am Blickfeld der Kamera rechts vorbei in das Büro hineintritt, sich dort – ausserhalb des Blickfelds der Kamera – für 55 Sekunden aufhält, danach wieder in das Blickfeld der Kamera tritt, am Schrank vorbeiläuft, links neben dem Schrank stehen bleibt, für 25 Sekunden mit den Augen den Raum und insbesondere die Wand absucht, danach wieder rechts aus dem Blickfeld der Kamera tritt, sich dort noch weitere 20 Sekun-