Das Licht liess er angeschaltet. Das Video erweckt stark den Eindruck, als wollte der Beschuldigte nachschauen, ob sich das Geldversteck noch am selben Ort im Schrank befindet, wie er es in Erfahrung gebracht hatte. Angesichts der Zielstrebigkeit kann jedenfalls ausgeschlossen werden, dass er im Schrank irgendetwas gesucht hätte (vgl. pag. 276 Z. 79 ff. und pag. 637 Z. 1 ff.). Bezeichnenderweise ereignete sich das Ganze früh morgens um 06:07 Uhr gleich nach Arbeitsbeginn des Beschuldigten (pag. 858 Z. 23 ff.), dieser trug nach wie vor seinen Rucksack auf sich und das Licht war noch ausgeschaltet. Es lässt sich der Verdacht nicht von der Hand weisen, dass er an jenem Morgen der erste im Ge-