Anfang April 2017 wurden in F.________ noch einmal CHF 500.00 entwendet, worauf das Geldversteck ins Büro in den Schrank verlegt und auch dort eine Videoüberwachung installiert wurde. Wegen der Verlegung des Geldverstecks und der entdeckten ersten Überwachungskamera musste die interne Täterschaft realisiert haben, dass die Geldentnahmen, die hätten unbemerkt bleiben sollen, nicht unbemerkt geblieben waren; denn während fast drei Monaten pausierten die Diebstähle. Die Überwachungskamera konnte jedoch ein paar Wochen nach Verlegung des Geldes filmen, wie sich eine Person mehrfach ins Büro und zum Schrank mit dem neuen Geldversteck begab: der Beschuldigte.