18 rienabwesenheit von K.________ die Abschöpfung im Stock geblieben war und daher am 24./25. März 2017 mehr Geld als üblich dort sein musste. Ihm war zudem auch bekannt, wo sich das Geldversteck befindet (pag. 229 Z. 225 ff.). Er besuchte am 25. März 2017 ab 07:00 Uhr zusammen mit M.________ zwar einen Verkehrssicherheitskurs in G.________ (pag. 228 Z. 194 f.; pag. 257 Z. 101 ff.), hat für die Zeit davor aber kein Alibi. In diesem Zusammenhang gab E.________ an, der Beschuldigte habe zu jener Zeit manchmal am Freitagnachmittag in G.________ ausgeholfen (pag. 224 Z. 48 ff.).