, in den Ferien war. Da sie die Einzahlungen machte, befanden sich während ihrer Ferienabwesenheit CHF 11'000.00 im Geldversteck. Am Morgen des 25. März 2017 um 07:30 Uhr entdeckte ihre Stellvertretung, N.________, dass insgesamt CHF 3'500.00 aus dem Geldversteck fehlten (pag. 229 Z. 218 ff.; pag. 266 Z. 48 ff.). Der Beschuldigte hatte in G.________ früher Ferienablösung gemacht und war auch schon öfters am Freitag und Samstag dort tätig gewesen. Er wusste deshalb, dass während der Fe-