__ das Auto des Beschuldigten über den Mittag auf dem Parkplatz der Filiale F.________. Sie arbeitete und ging etwas später raus, machte ihre Erledigungen und kam etwa um 12:50 / 13:00 Uhr wieder zurück. Als I.________ um 13:00 Uhr das Geld wieder in die Kasse zurücklegen wollte, stellte sie das Fehlen eines Bundes 50er Noten (also CHF 500.00) fest (pag. 234 Z. 107 ff.). E.________ meinte, dass es ungewöhnlich gewesen sei, dass der Beschuldigte über den Mittag im Betrieb gewesen sei. Er habe sonst am Mittag um 12:00 Uhr den Betrieb verlassen (pag. 221 Z. 244 ff.). Es sei schon länger so, dass der Beschuldigte den Lieferwagen am Mittag nach Hause genommen habe.