221 Z. 217 ff.). Den Mitarbeitern hat sie bewusst nichts von den Fehlbeträgen erzählt; sie wollte nicht zu viele Informationen freigeben (pag. 226 Z. 102 ff.; pag. 639 Z. 30 ff.). Insbesondere den Beschuldigten hat sie darauf nicht angesprochen (pag. 228 Z. 187 f.; pag. 234 Z. 120 ff.). Da sie nach wie vor im Dunkeln tappte, begann sie schliesslich ab Mitte März 2017, Überwachungskameras zu installieren. Die erste Kamera wurde im Lager in F.________ angebracht, jedoch offenbar falsch montiert und von der Belegschaft entdeckt (pag. 218 Z. 77 ff.). Am 22. März 2017 sah L.________ das Auto des Beschuldigten über den Mittag auf dem Parkplatz der Filiale F.___