und Z. 374; pag. 857 Z. 30), wertet die Kammer als Schutzbehauptung. Die Mitarbeiter, die als letzte das Firmengelände verlassen haben, sind der festen Überzeugung, das Tor korrekt und ganz sicher abgeschlossen zu haben (pag. 244 Z. 49 ff.; pag. 250 Z. 32 ff.). Am Morgen des 22. Juli 2017, als H.________ zur Arbeit kam, soll dann das Tor der Durchfahrtsrampe auf der Seite O.________ [Strasse] nicht ganz abgeschlossen gewesen sein. Auch der Hauptschalter für die Tore der Durchfahrtsrampe sei am Morgen eingeschaltet gewesen, obwohl sie ihn am Abend sicher ausgeschaltet hätten (pag. 244 Z. 35 ff.). Diesen Hauptschalter können nur Insider kennen.