Es wurde auch nie ein Schlüssel als verloren gemeldet und alle ehemaligen Mitarbeiter haben ihre Schlüssel retourniert (pag. 851 Z. 1 ff.). Die Videoaufnahme vom 21. Juli 2017 (pag. 211) zeigt ebenfalls deutlich, dass es sich beim Täter nicht um einen Aussenstehenden gehandelt haben kann. Auf der Aufnahme ist ersichtlich, dass sich der Täter im Dunkeln ohne Umwege direkt zum Schrank begibt, diesen öffnet und darin zielgerichtet nach dem Geld greift. Das Video macht klar, dass der Täter genau wusste, wo im Raum sich der Schrank befindet, wie er diesen öffnen muss und auf welchem Regal das Geld liegt.