15 zudem nach jeder Umplatzierung neu und teilweise über die Mittagszeit. Auch E.________ gab an, dass Einbrecher unter so vielen Paletten nicht suchen gingen (pag. 229 Z. 230 f.). Bedenkt man, dass die Täterschaft stets nur einen Teil des vorhandenen Geldes mitnahm und sich die Ausbeute auf jeweils bloss ein paar hundert Franken belief (Ausnahme: Vorfälle vom 24./25. März 2017 in G.________ und 21. Juli 2017 in F.________), scheint die Annahme einer externen Täterschaft geradezu abwegig. Anders als beim Einbruch vom 27. Februar 2021 beim Standort F.__