8. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet, der C.________ AG jemals Geld entwendet zu haben (pag. 856 Z. 1 ff.). Die Verteidigung zweifelt zudem die Höhe der entwendeten Geldbeträge bzw. die Korrektheit der eingereichten Kassaabrechnungen an (pag. 863 f.). 9. Beweismittel Für die vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel kann auf die zutreffende Zusammenfassung der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 701 ff.; pag. 722 ff.; pag. 745 ff.; pag. 749 ff.; pag. 757 ff.). Hinzu kommen die oberinstanzlich erhobenen Beweismittel (siehe E. 3 hiervor).