Unter diesen Umständen kann die geheime Installation der Überwachungskameras sicher als erforderlich bezeichnet werden. Die Interessenwägung zeigt, dass die Interessen der C.________ AG höher zu gewichten sind als diejenigen des Beschuldigten. Das Verhalten der Mitarbeitenden wurde durch die Videoaufnahmen nicht generell, sondern nur beim Bezug von Sachen aus dem Schrank überwacht. Dort hält sich nur ein Teil der Mitarbeitenden und auch diese nur ganz sporadisch und kurzzeitig auf. Selbst in diesem Moment ist der Mitarbeitende lediglich von hinten zu sehen; das Gesicht ist nicht erkennbar.