Sie war zudem offensichtlich bemüht darum, das Arbeitsklima nicht zu belasten und keinen ihrer Mitarbeiter zu Unrecht zu verdächtigen. Der Beschuldigte ist nach wie vor bei ihr angestellt und sie zieht ernsthaft in Erwägung, ihn auch nach einer Verurteilung weiter bei sich zu beschäftigen. Es war insofern auch Ausdruck ihrer Absicht, die Mitarbeiter zu schonen, dass sie diese nicht sofort der Strafverfolgung aussetzte. Zudem hätte eine Mitteilung der Videoüberwachung an die Mitarbeiter deren Zweck zum Vornherein vereitelt. Unter diesen Umständen kann die geheime Installation der Überwachungskameras sicher als erforderlich bezeichnet werden.