Die Kamera wurde somit aufgrund von konkreten Verdachtsmomenten installiert, erfasste einzig das Möbelstück mit dem Bargeld und überwachte nicht das Handeln der Mitarbeitenden. Diese hatten sich im überwachten Bereich entweder gar nicht (Chauffeure) oder nur vorübergehend (Buchhaltung) aufzuhalten. Traten sie trotzdem in diesen Bereich ein, waren sie praktisch nur von hinten zu sehen. Die Aufnahmen stellten keine Tatsachen aus dem Geheimbereich oder aus einem nicht