6.3 Subsumtion Im vorliegenden Fall wurden die Überwachungskameras im Büro der C.________ AG in F.________ wegen Verdachts auf Diebstahl versteckt installiert. Bei den Kassenabrechnungen konnten über einen Zeitraum von mehreren Monaten immer wieder Differenzen festgestellt werden. Die Verantwortlichen dachten zuerst an einen Fehler im Buchhaltungssystem, da keinerlei Spuren auf einen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl hinwiesen. Das Behältnis mit dem Bargeld befand sich immer unverändert im Geldversteck der Firma. Die Schliessverhältnisse der Firma waren jeweils intakt.