2. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 687.50 (inkl. MWST) an die Straf- und Zivilklägerin C.________ AG für ihre Aufwendungen im Zivilpunkt. 3. Die auf den Zivilpunkt entfallenden Verfahrenskosten von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. IV. [Eröffnungsformel]