2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 2‘100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 30 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 11‘300.00 und Auslagen von CHF 104.00, insgesamt bestimmt auf CHF 11‘404.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). […] 4. A.________ hat der Straf- und Zivilklägerin C.________ AG eine Entschädigung von CHF 13‘000.00 (inkl. Auslagen und MWST) für ihre Aufwendungen im Strafpunkt zu bezahlen. II. [Amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________] III.