5. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 11‘873.30 (Gebühren von CHF 11‘833.30 und Auslagen von CHF 40.00; ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 41 6. Zu den auf sein Unterliegen (9/10) entfallenden anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 4'000.00, 9/10 ausmachend CHF 3'600.00. III.