1. Zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten. Davon sind 10 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 17 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 2 Tagen wird an die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 7'800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt. 4. Es wird eine Landesverweisung von 5 Jahren ausgesprochen.