und R.________ dem Grundsatze nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen werden; 4.4. für die Beurteilung der Zivilklagen keine Kosten ausgeschieden werden; 5. weiter folgende Gegenstände zur Vernichtung eingezogen wurden (Art. 69 StGB): - 1 Schlüssel KABA 20; - 1 Feuerzeug weiss; - 1 Halsektte. II. A.________ wird gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. I hiervor in Anwendung der Artikel 2, 25, 40, 42, 43, 44, 47, 49 Abs. 1, 51, 66a, 106, 139 und 139 i.V.m. 172ter, 140 Ziff. 1, 144 Abs. 1 und 3, 181, 186 StGB sowie 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: